Rauchmelderpflicht seit 2024 auch in Sachsen

26. Januar 2024

 

Sicherheit geht vor! Schützen Sie Ihr Zuhause und Ihre Lieben durch die Installation von Rauchmeldern

 

Rauchmelder sind kleine technische Helfer, die im Ernstfall Leben retten können. Sie erkennen frühzeitig Rauchentwicklungen und warnen Sie mit einem lauten Alarmton. Egal ob Tag oder Nacht, ob Sie zuhause sind oder nicht – Rauchmelder sind immer wachsam. Sie geben Ihnen die kostbare Zeit, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

 

Nun müssen auch in Sachsen alle bestehenden Wohnräume mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Diese Verpflichtung gilt sowohl für vermietete als auch selbstgenutzte Wohnungen und Wohnhäuser in Schlafräumen und Kinderzimmern als auch in Fluren, die zu diesen Räumen führen. Speziell in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht darüber hinaus in allen anderen Gebäuden auch für zum Schlafen bestimmte Räume und für Flure zu diesen Aufenthaltsräumen. Die Landesbauordnung regelt dabei Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung. Zuständig für die Installation der Melder ist der Eigentümer, unabhängig ob im selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum. 


 

  • Für die Installation von Rauchmeldern bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
  • Also zögern Sie nicht länger, wir machen Sie Ihr Zuhause sicherer. Denn Sicherheit ist unbezahlbar!

 

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